Aktualisierungskurs für Prüfer und Beauftragte (nur nach RöV) |
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Nach § 30 StrlSchV und § 18 a RöV muss die Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle 5 Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fordbildungsmaßnahmen aktualisiert werden.
Der Nachweis über die durchgeführten Fortbildungen ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen. Termine/PreiseDie Termine für die Kurse im Strahlenschutz finden Sie auf der Hompage der DGZfP AusbildungsinhalteDieser Kursus dient sowohl den Strahlenschutzbeauftragten vor Ort (SP, Prüfer) als auch den
Schwerpunkt des Aktualisierungskursus sind aktuell rechtliche Änderungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus den Bereichen
• Gesetzliche Grundlagen |